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Reparaturen / UVV

Reparatur / UVV-Prüfung

  • Sicherheit für das Personal und das Hebegut ist oberste Priorität beim Heben von Schwerlasten.
  • Deshalb ist es dringend erforderlich die vorgeschriebenen Termine zur UVV-Prüfung einzuhalten.
  • Senden Sie uns Ihr Hebegerät frei Haus zu.
  • Wir führen die jährlich anfallende UVV-Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 54 durch. Diese beinhaltet die Sicht-, Riss-, und Funktionsprüfung des Hebegerätes und die Erneuerung der Prüfplakette bei Mängelfreiheit. Weiterhin wird ein Ölwechsel durchgeführt und die Dichtungen und Ventile werden ausgetauscht.
  • Sollte festgestellt werden, dass Reparatur-Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
  • Bringen Sie Ihre Geräte wieder in einwandfreien, sicheren Zustand. Das Gerät verlässt unser Werk „wie neu“ und Sie sind gegenüber der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite.